Immobilien Verzichtserklärungsvorlagen
Immobilienaktivitäten bringen Besucher in Objekte – bei Tagen der offenen Tür, Besichtigungen oder Inspektionen – und stellen den Makler in den Mittelpunkt der Offenlegungspflichten. Ein Besucher- oder Besichtigungsformular dokumentiert, wer das Objekt wann betreten hat, die Bestätigung des Besuchers über den Zustand der Räumlichkeiten sowie alle erforderlichen Offenlegungen. Es handelt sich dabei eher um einen Nachweis über den Zugang und die Kenntnisnahme als um einen Verzicht auf Haftung bei physischen Risiken, wenngleich leerstehende oder renovierungsbedürftige Immobilien tatsächliche Gefahren bergen, die benannt werden sollten.
Vorlagen für immobilien
Immobilien-Verzichtserklärungen – häufige Fragen
- Welche Funktion hat ein Formular für Besichtigungen oder Tage der offenen Tür tatsächlich?
- Es protokolliert, wer die Immobilie wann betreten hat, und erfasst die Bestätigung des Besuchers zum Zustand der Räumlichkeiten. Bei leerstehenden, möblierten oder renovierungsbedürftigen Immobilien können zudem spezifische Gefahrenquellen bestätigt werden, was im Falle einer Verletzung des Besuchers vor Ort von Bedeutung ist.
- Ersetzt dies die erforderlichen Offenlegungen zur Immobilie?
- Nein. Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungspflichten des Verkäufers oder Maklers stellen eine eigenständige rechtliche Anforderung dar und variieren je nach Bundesstaat; dieses Formular dokumentiert lediglich den Zugang und die Kenntnisnahme durch den Besucher, nicht die formellen Offenlegungspflichten. Bitte wickeln Sie diese über die für Ihre Gerichtsbarkeit und Ihr Maklerunternehmen vorgeschriebenen Kanäle ab.
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